Ein Szenario
An einer Schule kommt es zu einer Schlägerei. Zwei Gruppen sind darin verwickelt, eine davon mit Migrationshintergrund. Die Befragung der beteiligten Schüler sowie weiterer Schüler /-innen durch den Klassenlehrer und die Schulleitung klärt weder den Anlass, noch den Hintergrund und Ablauf des Vorfalls. Einige Schüler/- innen – darunter diejenigen ohne Migrationshintergrund – sehen die Ursache in einer Schubserei, die von einem Schüler mit Migrationshintergrund begonnen wurde. Genau umgekehrt sehen es andere, insbesondere diejenigen mit Migrationshintergrund. Sie stellen den Vorfall in einen Zusammenhang mit früheren Konflikten und erklären, dass die erste Rangelei durch massive persönliche und rassistische Beleidigungen sowie aggressive Provokationen der anderen Gruppe ausgelöst worden sei. Der Klassenlehrer wiederum hat den Eindruck, dieser Vorfall war nur die Spitze eines Eisberges von gezieltem Mobbing gegen Schüler/innen mit Migrationshintergrund. Er vermutet, dass besonders einflussreiche Schüler/innen mit zumindest latent rechtsextremer Orientierung die Verursacher sind, und bringt den Vorfall in der Gesamtkonferenz zur Sprache. Gleichzeitig wendet er sich mit der Bitte um Unterstützung an das Beratungsnetzwerk.
Wie kann eine anlassbezogene Intervention aussehen?
Die Anfrage des Lehrers nimmt ein Beratungsteam entgegen, das auf entsprechende Konflikte an Schulen spezialisiert ist. Es stellt sofort einen persönlichen Kontakt her, und versichert sich danach der Zustimmung der Schulleitung. Denn ohne Erlaubnis können die externen Berater/-innen als schulfremde Personen nicht auf dem Schulgelände agieren.
Die ersten Schritte
Recherche:
Medien- und Literaturrecherche zur allgemeinen Orientierung im Sozialraum,
persönliche Befragung von relevanten Ansprechpartner/-innen aus dem Sozialraum von administrativen Akteuren zur Situation vor Ort – ohne konkrete Benennung des Falls.
Überprüfung der ersten Lageeinschätzung durch formelle und informelle Gespräche mit Lehrer/innen, ggf. Schulsozialarbeiter/innen, Schüler/innen, Betroffenen, Zeugen sowie Schülervertreter/innen und ggf. Eltern.
Die Erstgespräche orientieren sich an den folgenden Fragstellungen:
Beispiele für die Beratung von schulischen Akteuren und schulischen Gremien:
Vorstellung und Diskussion der Ergebnisse beim Auftraggeber, dem Klassenlehrer, der Schulleitung, in den schulischen Gremien und/oder bei einzelnen Akteursgruppen wie Lehrer/innen-, Schüler/innen- und/oder Elterngruppen.
Erarbeitung und Diskussion von Handlungsempfehlungen, z.B.:
Vermittlung von Kontakten zu den betreffenden Einrichtungen, Projekten und Initiativen.
Autor:
Stiftung SPI
Mobiles Beratungsteam "Ostkreuz" für Demokratieentwicklung, Menschenrechte und Integration