Ein Szenario
Ein islamischer Verein plant den Bau einer Moschee. Die Baugenehmigung wird in einem Gebiet beantragt, in dem kaum Muslime leben und die wenigen Einwohner mit islamischem Hintergrund sich überwiegend als „nicht religiös“ definieren.
Erkenntnisse über verfassungsfeindliche Bestrebungen liegen nicht vor, so die Bestätigung der Verwaltung. Baurechtliche Einwände gegen den Moscheebau als Stätte gemeinschaftlicher Religionsausübung ebenfalls nicht. Die politischen Spitzen der kommunalen Selbstverwaltung und der demokratischen Parteien befürworten das Bauvorhaben als Zeichen geltender Religionsfreiheit.
Unter den Einwohner/-innen des betreffenden Viertels trifft diese Haltung jedoch nicht auf ungeteilte Zustimmung, denn einige Bürger/-innen fühlen sich von der Bezirkspolitik übergangen. Sie beginnen mit einer Recherche zum islamischen Verein und seinem Moscheebauprojekt und stoßen auf Fakten, Interpretationen und Behauptungen, die das vorhandene Misstrauen bestärken. Es folgt die Gründung einer Anwohnerinitiative, die ihre Bedenken auf einer Website und in Flugblättern öffentlich macht. Die kleine Gruppe wirbt gezielt und erfolgreich um Mitglieder und Sympathisanten im Gemeindekirchenrat, in christlich-konservativen Kreisen und unter lokalen Autoritäten. Sie bekommt Zulauf aus der Nachbarschaft und Unterstützung von islamkritischen bis islamfeindlichen Gruppierungen. Auch rechtsextreme Organisationen bieten ihre Hilfe an und beziehen sich in eigenen Kampagnen auf den lokalen Bürgerprotest. In dem bisher eher ruhigen Viertel tauchen jetzt Aktivisten, Aufkleber und Plakate rechtsextremer Parteien und Organisationen auf. Die Antifa mobilisiert mit Flugblättern gegen die „islamophobe Kampagne rassistischer Spießbürger“. Als Antifa-Aufkleber mit der Aufschrift „Nazis raus!“ an den Häusern der Moscheebaukritiker gefunden werden, geht in der Bürgergruppe die Angst vor „der linken Gewalt“ um. Sie organisiert eine erste Demonstration unter dem Motto „Nein zur Moschee – Nein zum Extremismus von links und rechts“.
Wie könnte eine anlassbezogene Intervention aussehen?
Die Selbstverwaltung des Stadtbezirks, z.B. die Bezirksbürgermeisterin oder der Integrationsbeauftragte, wenden sich daraufhin an das Beratungsnetzwerk. Dieses beauftragt das Beratungsteam mit dem Arbeitsschwerpunkt „Umgang mit ethnisierten und konfessionalisierten Konflikten im Gemeinwesen“. Es soll umgehend Kontakt zu den Auftraggebern aufnehmen.
Lageeinschätzung der Berater-/innen
Kontaktaufnahmen finden in der Regel statt mit der politischen Spitze des Bezirks, den Integrationsbeauftragten und lokalen Akteuren, die dem Moscheebauvorhaben eher tolerierend oder indifferent gegenüberstehen. Aber auch mit Moscheebaugegnern, Funktionären und Mandatsträgern der demokratischen Parteien, insbesondere solchen mit einem Wohnsitz im betreffenden Viertel und dem islamischen Verein oder der Gemeinde.
Die Erstgespräche mit den lokalen Akteuren orientieren sich neben der persönlichen Konflikteinschätzung stets an zentralen Anliegen der Anwohner/-innen über das Moscheebauvorhaben hinaus. Ziel ist es in diesem Stadium, Schnittmengen in den Bedürfnissen unter den Befragten zu erkennen.
Organisation von Gesprächsrunden
Nach einer Bestandsaufnahme und ersten Handlungsempfehlungen an die Akteure wird in dieser Phase darauf geachtet, verschiedene Einzelpersonen, Gruppen und Interessengemeinschaften in Form von Gesprächsrunden mit maximal 15 Personen zusammen zu bringen.
An diesen Runden können, je nach Konfliktlage, weitere deutungsmächtige Akteure wie Bundes- und Landespolitiker/-innen, oder auch unterschiedliche zivilgesellschaftliche Gruppen von Migrantenorganisationen bis zum Kleingärtner- oder Sportverein einbezogen werden. Im weiteren Verlauf sind ebenso größere Veranstaltungen unterschiedlicher Formate denkbar. Ein ergebnisorientierter Dialog, in dessen Verlauf die Beteiligten in ihrer Vielfalt auf gleicher Augenhöhe ihre Positionen auf der Grundlage von gegenseitigem Respekt darstellen und miteinander verhandeln können, soll das Ergebnis sein.
Idealtypisch ist dabei die Vereinbarung von gemeinsamen Maßnahmen zwischen der Anwohnerschaft und der muslimischen Glaubensgemeinschaft, um so einen positiven Beitrag zum Zusammenleben im Gemeinwesen zu schaffen. Konkrete Beispiele sind etwa die Öffnung der Moschee für gemeinwesenbezogene Kooperationsprojekte, die nach überprüfbaren Kriterien arbeiten oder eine Modifizierung des Bauvorhabens, sowie die Erarbeitung eines gemeinsamen Sicherheitskonzepts für die Moschee, an dem die Nachbarschaft aktiv mitwirkt.
Der Beratungsprozess in den Gesprächsrunden kann noch weitere Probleme des Zusammenlebens im Gemeinwesen thematisieren mit dem Ziel, eine demokratische Dialog- und Streitkultur in der Zivilgesellschaft zu verfestigen und Mitwirkungspotentiale und Kompetenzen der Bürger/-innen zu stärken. Dazu gehören die Beteiligung an Prozessen der Stadtplanung, der sozialen Infrastruktur oder der Schaffung von Räumen und Anlässen für die nachbarschaftliche Begegnung.
Autor:
Stiftung SPI
Mobiles Beratungsteam "Ostkreuz" für Demokratieentwicklung, Menschenrechte und Integration