
Die Stiftung wurde im November 1993 aufgrund einer parlamentarischen Initiative errichtet, um der Jugend- und Familienarbeit in Berlin zusätzliche, neue Impulse zu geben. Als Stiftung öffentlichen Rechts wurde sie mit einem Vermögen von 10,2 Millionen € ausgestattet.
Förderkriterien:
Die Kriterien gelten ebenfalls für Tagungen, Studien, Publikationen, wenn sie sich direkt oder indirekt an Multiplikator/-innen der Jugend- und Familienarbeit in Berlin richten und sich positiv auf die Entwicklung des Arbeitsgebietes aus wirken.
Die Themenfelder sind frei wählbar. Einige der aufgeführten Kriterien sollten in Projektkonzeptionen enthalten sein.
Öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen können nur im Zusammenschluss mit einem eingetragenen, gemeinnützigen Verein Förderanträge stellen.
Mit den Stiftungsmitteln können Sach- und Personalkosten finanziert werden.
Anträge sollen zwei Monate vor dem geplanten Projektbeginn zugesandt werden.
In 9 - 10 Sitzung pro Jahr trifft der Stiftungsvorstand Förderentscheidungen.
www.jfsb.de