Stiftungen

Jugend- und Familienstiftung des Landes Berlin

Jugend- und Familienstiftung des Landes Berlin

Die Stiftung wurde im November 1993 aufgrund einer parlamentarischen Initiative errichtet, um der Jugend- und Familienarbeit in Berlin zusätzliche, neue Impulse zu geben. Als Stiftung öffentlichen Rechts wurde sie mit einem Vermögen von 10,2 Millionen € ausgestattet.

Förderkriterien:

  • Weiterentwicklung vorhandener Methoden
  • Erprobung neuer Herangehensweisen zur Überwindung aktueller oder alt bekannter Probleme, wenn sie in neuer Häufigkeit auftreten
  • Auseinandersetzung mit neuen Aufgaben
  • Stärkung sozialer Kompetenzen von Kindern, Jugendlichen und Familien
  • Aktivierung von Selbstorganisation, Selbsthilfe
  • Anregung ehrenamtlichen Engagements
  • Unterstützung partizipativer Modelle

Die Kriterien gelten ebenfalls für Tagungen, Studien, Publikationen, wenn sie sich direkt oder indirekt an Multiplikator/-innen der Jugend- und Familienarbeit in Berlin richten und sich positiv auf die Entwicklung des Arbeitsgebietes aus wirken.
Die Themenfelder sind frei wählbar. Einige der aufgeführten Kriterien sollten in Projektkonzeptionen enthalten sein.
Öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen können nur im Zusammenschluss mit einem eingetragenen, gemeinnützigen Verein Förderanträge stellen.
Mit den Stiftungsmitteln können Sach- und Personalkosten finanziert werden.
Anträge sollen zwei Monate vor dem geplanten Projektbeginn zugesandt werden.
In 9 - 10 Sitzung pro Jahr trifft der Stiftungsvorstand Förderentscheidungen.

www.jfsb.de

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Die Informationsplattform der Zentralstelle kompetent. für Demokratie in der Stiftung Demokratische Jugend wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogramms kompetent. für Demokratie - Beratungsnetzwerke gegen Rechtsextremismus.

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